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1. Vorsitzender
                            Schriftführer
Philip Kron
                                    Vincent Leyendecker
Hauptstraße 21
                             
57627 Gehlert                               info@kg-gehlert.de
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Philip Kron                                     Hauptstraße 21 
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Impressum
Kirmesgesellschaft Gehlert 1986 e.V.                                           Amtsgericht Montabaur  VR1453
Hauptstraße 21                                                                           
57627 Gehlert                                                                              Vertretungsberechtigt gemäß §26 BGB:
Mobil: 0151/2707509                                                                    Philip Kron, Präsident
                                                                                                     Konstantin Giese, 2. Vorsitzender
info@kg-gehlert.de
www.kg-gehlert.de

Die Kirmesgesellschaft Gehlert 1986 e.V. hat stets die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in dieser Internetpräsenz bereitgestellten Informationen zum Ziel. Dennoch können Fehler und Unklarheiten nicht ausgeschlossen werden. Diese Internetpräsenz enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb kann die Kirmesgesellschaft Gehlert für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.

Die neue EU-Datenschutzverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 für 28 Mitgliedsstaaten der EU wirksam ist, zwingt auch den Vorstand der Kirmesgesellschaft Gehlert e.V. zum Handeln.
Nachfolgende Maßnahmen wurden zur Einhaltung des Datenschutzes getroffen:

1. Die Vereinssatzung der Kirmesgesellschaft Gehlert e.V. wird zurzeit im §17 Ordnungen mit der "Datenschutzordnung" ergänzt und in der Jahreshauptversammlung 2018 nach Genehmigung aufgenommen. Die für die Kirmesgesellschaft Gehlert e.V. mit Wirkung zum 25.05.2018 gültige EU-DSGVO kann auf der Vereins-Homepage unter KONTAKT eingesehen und bei Bedarf ausgedruckt werden.
Die Satzung selbst kann nach Überarbeitung unter DOWNLOAD  eingesehen und ggf. ausgedruckt werden.
2.Der Aufnahmeantrag wurde den Erfordernissen der EU-DSGVO angepasst und steht ebenfalls zum Download unter DOWNLOADS zur Verfügung.
3.Informationspflicht: Mitglieder, deren Funktion und Tätigkeit auch die Bearbeitung personenbezogener Daten vorsieht, wurden auf die Verpflichtung zur Einhaltung der EU-DSGVO hingewiesen.

Datenschutzverordnung Kirmesgesellschaft Gehlert 1986 e.V.
Präambel
Die Kirmesgesellschaft Gehlert 1986 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z. B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
 


§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z. B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
 

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
 

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen.

3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse veröffentlicht.

  

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
  


§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen


1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z. B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
  


§ 6 Kommunikation per E-Mail


1. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.   
                                                                                                                                                      

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z. B. Mitglieder des Vorstands), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
  


§ 8 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten


1. Die Kirmesgesellschaft Gehlert 1986 e.V. unterhält eine offizielle Homepage. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Vorstand und dem vom Vorstand bestellten Webmaster vorgenommen werden.

2. Der Vorstand und der Webmaster sind für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

3. Dritte bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte die ausdrückliche Genehmigung des Vereinsvorstandes.

§ 9 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt. 

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.


  
§ 10 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand verabschiedet und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.
  


1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner Vertreter:

Kirmesgesellschaft Gehlert 1986 e.V. , Hauptstraße 21, 57627 Gehlert, gesetzlich vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB, Philip Kron (Präsident), Lukas Kunz (2. Vorsitzender) und Rahel Giese (Schriftführerin)
 


2. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (z. B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug, Organisation von Veranstaltungen).

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Vereins, auf der Vereinseigenen Facebookseite, in Auftritten des Vereins veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt.
  


3. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein.
Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Ereignisse des Vereins veröffentlicht.
  


4. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an folgende Banken weitergeleitet: Westerwald Bank eG., 57627 Hachenburg
  


5. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.
Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation zugrunde.
Alle Daten der übrigen Kategorien (z. B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.
 


6. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,

- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,

- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,

- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,

- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,

- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,

- das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO

- das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.
 

7. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben.
  


Stand: Mai 2018



Kirmesgesellschaft Gehlert 1986 e.V. Hauptstraße 21
57627 Gehlert 
Mobil: 0151/2707509
info@kg-gehlert.de
www.kg-gehlert.de

Amtsgericht Montabaur  VR1453
Vertretungsberechtigt gemäß §26 BGB:
Philip Kron, Präsident
Konstantin Giese, 2. Vorsitzender



Die Kirmesgesellschaft Gehlert 1986 e.V. hat stets die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in dieser Internetpräsenz bereitgestellten Informationen zum Ziel. Dennoch können Fehler und Unklarheiten nicht ausgeschlossen werden. Diese Internetpräsenz enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb kann die Kirmesgesellschaft Gehlert für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.

Die neue EU-Datenschutzverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 für 28 Mitgliedsstaaten der EU wirksam ist, zwingt auch den Vorstand der Kirmesgesellschaft Gehlert e.V. zum Handeln.
Nachfolgende Maßnahmen wurden zur Einhaltung des Datenschutzes getroffen:

1. Die Vereinssatzung der Kirmesgesellschaft Gehlert e.V. wird zurzeit im §17 Ordnungen mit der "Datenschutzordnung" ergänzt und in der Jahreshauptversammlung 2018 nach Genehmigung aufgenommen. Die für die Kirmesgesellschaft Gehlert e.V. mit Wirkung zum 25.05.2018 gültige EU-DSGVO kann auf der Vereins-Homepage unter KONTAKT eingesehen und bei Bedarf ausgedruckt werden.
Die Satzung selbst kann nach Überarbeitung unter DOWNLOAD  eingesehen und ggf. ausgedruckt werden.
2. Der Aufnahmeantrag wurde den Erfordernissen der EU-DSGVO angepasst und steht ebenfalls zum Download unter DOWNLOADS zur Verfügung.
3. Informationspflicht: Mitglieder, deren Funktion und Tätigkeit auch die Bearbeitung personenbezogener Daten vorsieht, wurden auf die Verpflichtung zur Einhaltung der EU-DSGVO hingewiesen.

Datenschutzverordnung Kirmesgesellschaft Gehlert 1986 e.V.

Präambel

 Die Kirmesgesellschaft Gehlert 1986 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z. B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.



§ 1 Allgemeines


Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z. B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
  


§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder 

Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen.



 § 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen.

3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse veröffentlicht.

  

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein 
 Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
  


§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z. B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
  


§ 6 Kommunikation per E-Mail

1. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden. 
                                                        
§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z. B. Mitglieder des Vorstands), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
 


§ 8 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Die Kirmesgesellschaft Gehlert 1986 e.V. unterhält eine offizielle Homepage. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Vorstand und dem vom Vorstand bestellten Webmaster vorgenommen werden.

2. Der Vorstand und der Webmaster sind für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

3. Dritte bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte die ausdrückliche Genehmigung des Vereinsvorstandes.

§ 9 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt. 

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.


§ 10 Inkrafttreten 

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand verabschiedet und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.
  


1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner Vertreter:

Kirmesgesellschaft Gehlert 1986 e.V. , Hauptstraße 21, 57627 Gehlert, gesetzlich vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB, Philip Kron (Präsident), Lukas Kunz (2. Vorsitzender) und Rahel Giese (Schriftführerin)



2. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (z. B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug, Organisation von Veranstaltungen).

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Vereins, auf der Vereinseigenen Facebookseite, in Auftritten des Vereins veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt.
  


3. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein.
Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Ereignisse des Vereins veröffentlicht.
  


4. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an folgende Banken weitergeleitet: Westerwald Bank eG., 57627 Hachenburg
  


5. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.
Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation zugrunde.
Alle Daten der übrigen Kategorien (z. B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.



6. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,

- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,

- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,

- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,

- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,

- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,

- das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO

- das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.


7. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben.
  


Stand: Mai 2018

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